Schlagwort: Generalvollmacht

  • Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

    Mit allen drei Dokumenten kannst du Personen dazu berechtigen, für dich zu entscheiden. Du setzt also jemanden als Stellvertreter oder Stellvertreterin ein. In der Regel geschieht dies erst, wenn du nicht mehr entscheiden kannst (aus gesundheitlichen Gründen). Wenn du darüber bestimmen möchtest, wer für dich entscheiden darf oder du Personen ausschließen möchtest, dann empfiehlt es sich, eines dieser Dokumente zu erstellen.

    Seit 2023 gilt für zusammenlebende Eheleute das Ehegattennotvertretungsrecht. Das heißt, dass die Ehepartner für maximal sechs Monate gesundheitliche Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin treffen dürfen. Die Ärzte sind den Ehepartner*innen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.

    Falls du nicht verheiratet bist und keines der Dokumente auffindbar ist oder vorliegt, dann entscheidet das Betreuungsgericht über den Einsatz einer Betreuungsperson, die Entscheidungen in deinem Sinne treffen wird.

    Was ist für mich die richtige Wahl?

    Die Entscheidung, welche Form für dich am besten passt, hängt mit deinem sozialen Umfeld, deinen Wünschen und den Wünschen der bevollmächtigten Person zusammen. Grundsätzlich sollte gelten: Es sollten alle Beteiligten zustimmen und sich gut überlegt haben, was die Entscheidung bedeutet. Wichtig zu wissen ist auch: Es können jederzeit Veränderungen eintreten, die dazu führen, die Entscheidungen noch einmal zu prüfen und eventuell anzupassen. Daher erinnert dich unsere App einmal im Jahr daran, einen kurzen Check zu machen.

    Nachfolgend findest du eine erste Übersicht, aus der die wichtigsten Unterschiede hervorgehen.

    General-vollmacht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung
    Gilt erst, wenn du dein Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr ausüben kannst (nicht mehr geschäftsfähig bist).
    Kann für mehrere Personen ausgestellt werden.
    Kann über den Tod hinaus gelten.
    Du kannst festlegen, für welche Bereiche es gelten soll (z.B. Vermögen, Gesundheit, geschäftliche Angelegenheiten).
    Bevollmächtigte Personen haften persönlich.
    Muss notariell beglaubigt werden, wenn es auch für Immobiliengeschäfte gelten soll.
    (Gericht entscheidet)
    Erfordert bei lebensgefährlichen medizinischen Entscheidungen (z.B. Freiheitsentzug, Zwangsmaßnahmen) zusätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
    Kann dem Ehegattennotvertretungsrecht entgegenstehen (wenn andere Person darin angegeben sind).