Kategorie: Allgemein

  • Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung?

    Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, mit dem Du festlegen kannst, wer als Betreuer*in eingesetzt wird, falls du nicht mehr geschäftsfähig bist. Du bestimmst dort, welche Person oder Personen in deinem Sinne für dich entscheiden dürfen, falls du es aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) kannst. Wenn Du keine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hast, kann das Betreuungsgericht einen amtlich bestellten Betreuer für dich einsetzen.

    Rechtlich gesehen ist Betreuungsverfügung die richtige Bezeichnung. Mit dem Begriff Betreuungsvollmacht ist dasselbe gemeint (auch wenn es sich im engeren Sinne nicht um eine Vollmacht handelt.)

    Welche Regelung passt, hängt von der familiären Situation ab: Wir machen die Unterschiede auf einen Blick für dich sichtbar.

    Was regelt eine Betreuungsverfügung genau?

    In der Betreuungsverfügung legst du fest, wen das Betreuungsgericht für dich als Betreuer*in einsetzen soll, wenn du nicht mehr entscheiden kannst (nicht mehr geschäftsfähig bist). Du kannst beispielsweise eine oder mehrere Personen für alle diese Bereiche einsetzen oder auch verschiedene Personen für einzelne Bereiche.

    • Gesundheitsvorsorge mit Aufenthaltsbestimmungsrecht: Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen, Operationen oder Unterbringung (z.B. Pflegeheim)
    • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Immobilien, Rechnungen, Verträge
    • Behördliches: Vertretung gegenüber Versicherungen oder Ämtern
    • Postangelegenheiten

    Bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht, Scheidung, Eheschließung) können nicht übertragen werden.

    Wann greift eine Betreuungsverfügung und wie lange gilt sie?

    Eine Betreuungsverfügung wird gültig, wenn das Betreuungsgericht sie geprüft und die entsprechende(n) Personen als Betreuer*in eingesetzt hat. Das Betreuungsgericht überwacht die Betreuung (es muss ein jährlicher Bericht vorgelegt werden) und die Betreuer*innen sind dadurch rechtlich abgesichert. Die Betreuungsverfügung gilt so lange, bis sie widerrufen wird, bis die zu betreuende Person wieder geschäftsfähig ist oder verstirbt.

    Wie erstelle ich eine gültige Betreuungsverfügung?

    Mit der Adeju-App kannst du alle diese Schritte unkompliziert durchgehen und dabei grundlegende Fragen des Lebens beantworten und dich mit Personen deines Vertrauens dazu austauschen. Hier kurz der Ablauf:

    • Überlege dir, für welche Bereiche deines Lebens du gerne Vorsorge treffen möchtest.
    • Frage dich, wen du gerne als Betreuer*in einsetzen möchtest.
    • Sprich mit den Personen darüber. Überlege dir dafür, was du wissen wollen würdest, wenn dich jemand in eine solche Verfügung einsetzen möchte.
    • Überlegt gemeinsam, welches Dokument für euren Bedarf das richtige ist (es sollte sich für alle möglichst gut anfühlen). Nehmt Familienmitglieder dazu, für die das ebenfalls wichtig zu wissen ist.
    • Erstelle das Dokument (z.B. per Chat mit Adeju) und prüfe gleichzeitig, wie du es kostengünstig und rechtssicher verwahren kannst.
    • Unterschreibe es, lasse es ggf. (notariell) beglaubigen.
    • Erstelle digitale Kopien für die Bevollmächtigten und schreibe Ihnen dazu, wo sie dein originales Dokument finden.
    • Bei Bedarf kannst du im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, dass du eine Betreuungsverfügung hast und wer im Notfall kontaktiert werden soll. (das kostet etwas)

  • Wie unterscheiden sich Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht?

    Mit allen drei Dokumenten kannst du Personen dazu berechtigen, für dich zu entscheiden. Du setzt also jemanden als Stellvertreter oder Stellvertreterin ein. In der Regel geschieht dies erst, wenn du nicht mehr entscheiden kannst (aus gesundheitlichen Gründen). Wenn du darüber bestimmen möchtest, wer für dich entscheiden darf oder du Personen ausschließen möchtest, dann empfiehlt es sich, eines dieser Dokumente zu erstellen.

    Seit 2023 gilt für zusammenlebende Eheleute das Ehegattennotvertretungsrecht. Das heißt, dass die Ehepartner für maximal sechs Monate gesundheitliche Entscheidungen für den Partner oder die Partnerin treffen dürfen. Die Ärzte sind den Ehepartner*innen gegenüber von der Schweigepflicht entbunden.

    Falls du nicht verheiratet bist und keines der Dokumente auffindbar ist oder vorliegt, dann entscheidet das Betreuungsgericht über den Einsatz einer Betreuungsperson, die Entscheidungen in deinem Sinne treffen wird.

    Was ist für mich die richtige Wahl?

    Die Entscheidung, welche Form für dich am besten passt, hängt mit deinem sozialen Umfeld, deinen Wünschen und den Wünschen der bevollmächtigten Person zusammen. Grundsätzlich sollte gelten: Es sollten alle Beteiligten zustimmen und sich gut überlegt haben, was die Entscheidung bedeutet. Wichtig zu wissen ist auch: Es können jederzeit Veränderungen eintreten, die dazu führen, die Entscheidungen noch einmal zu prüfen und eventuell anzupassen. Daher erinnert dich unsere App einmal im Jahr daran, einen kurzen Check zu machen.

    Nachfolgend findest du eine erste Übersicht, aus der die wichtigsten Unterschiede hervorgehen.

    General-vollmacht Vorsorge-vollmacht Betreuungs-verfügung
    Gilt erst, wenn du dein Recht auf Selbstbestimmung nicht mehr ausüben kannst (nicht mehr geschäftsfähig bist).
    Kann für mehrere Personen ausgestellt werden.
    Kann über den Tod hinaus gelten.
    Du kannst festlegen, für welche Bereiche es gelten soll (z.B. Vermögen, Gesundheit, geschäftliche Angelegenheiten).
    Bevollmächtigte Personen haften persönlich.
    Muss notariell beglaubigt werden, wenn es auch für Immobiliengeschäfte gelten soll.
    (Gericht entscheidet)
    Erfordert bei lebensgefährlichen medizinischen Entscheidungen (z.B. Freiheitsentzug, Zwangsmaßnahmen) zusätzlich eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
    Kann dem Ehegattennotvertretungsrecht entgegenstehen (wenn andere Person darin angegeben sind).
  • Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

    Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Du festlegen kannst, wer dich im Ernstfall vertreten darf. Du bestimmst damit, welche Person oder Personen in deinem Sinne für dich entscheiden dürfen, falls du es aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) kannst. Falls du für diesen Fall keine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hast, kann das Betreuungsgericht einen amtlich bestellten Betreuer für dich einsetzen.

    Welche Regelung passt, hängt von der familiären Situation ab: Wir machen die Unterschiede auf einen Blick für dich sichtbar.

    Was regelt eine Vorsorgevollmacht genau?

    Es ist rechtlich klar geregelt, welche Entscheidungen du mit einer Vorsorgevollmacht übergeben kannst. Du kannst beispielsweise eine oder mehrere Personen für alle diese Bereiche einsetzen oder auch verschiedene Personen für einzelne Bereiche. In der Fachsprache heißen diese Bereiche Aufgabenkreise:

    • Gesundheitsvorsorge mit Aufenthaltsbestimmungsrecht: Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen, Operationen oder Unterbringung (z.B. Pflegeheim)
    • Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Immobilien, Rechnungen, Verträge
    • Behördliches: Vertretung gegenüber Versicherungen oder Ämtern
    • Postangelegenheiten

    Bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht, Scheidung, Eheschließung) können nicht übertragen werden.

    Wann greift eine Vorsorgevollmacht und wie lange gilt sie?

    Eine Vorsorgevollmacht wird erst wirksam, wenn Du nicht mehr in der Lage bist, dein Recht auf Selbstbestimmung auszuüben. Das heißt, du kannst nicht mehr selbst entscheiden oder äußern, was du möchtest oder nicht möchtest. Du selbst kannst bestimmen, wie lange eine Vorsorgevollmacht gelten soll. Du kannst sie zeitlich begrenzen und auch widerrufen (indem du das Originaldokument vernichtest). Üblicherweise erlischt sie mit deinem Tod – du kannst aber festlegen, dass sie auch über deinen Tod hinaus gelten soll.

    Wie erstelle ich eine gültige Vorsorgevollmacht?

    Mit der Adeju-App kannst du alle diese Schritte unkompliziert durchgehen und dabei grundlegende Fragen des Lebens beantworten und dich mit potenziellen bevollmächtigten Personen dazu austauschen. Hier kurz der Ablauf:

    • Überlege dir, für welche Bereiche deines Lebens du gerne Vorsorge treffen möchtest.
    • Frage dich, wen du gerne bevollmächtigen möchtest.
    • Sprich mit den Personen darüber. Überlege dir dafür, was du wissen wollen würdest, wenn dich jemand als Stellvertreter*in einsetzen möchte.
    • Überlegt gemeinsam, welches Dokument für euren Bedarf das richtige ist (es sollte sich für alle möglichst gut anfühlen). Nehmt Familienmitglieder dazu, für die das ebenfalls wichtig zu wissen ist.
    • Erstelle das Dokument (z.B. per Chat mit Adeju) und prüfe gleichzeitig, wie du es kostengünstig und rechtssicher verwahren kannst.
    • Unterschreibe es, lasse es ggf. (notariell) beglaubigen.
    • Erstelle digitale Kopien für die Bevollmächtigten und schreibe Ihnen dazu, wo sie dein originales Dokument finden.
    • Bei Bedarf kannst du im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, dass du eine Vorsorgevollmacht hast und wer im Notfall kontaktiert werden soll. (das kostet etwas)