Eine Betreuungsverfügung ist ein Dokument, mit dem Du festlegen kannst, wer als Betreuer*in eingesetzt wird, falls du nicht mehr geschäftsfähig bist. Du bestimmst dort, welche Person oder Personen in deinem Sinne für dich entscheiden dürfen, falls du es aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) kannst. Wenn Du keine Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hast, kann das Betreuungsgericht einen amtlich bestellten Betreuer für dich einsetzen.
Rechtlich gesehen ist Betreuungsverfügung die richtige Bezeichnung. Mit dem Begriff Betreuungsvollmacht ist dasselbe gemeint (auch wenn es sich im engeren Sinne nicht um eine Vollmacht handelt.)
Welche Regelung passt, hängt von der familiären Situation ab: Wir machen die Unterschiede auf einen Blick für dich sichtbar.
Was regelt eine Betreuungsverfügung genau?
In der Betreuungsverfügung legst du fest, wen das Betreuungsgericht für dich als Betreuer*in einsetzen soll, wenn du nicht mehr entscheiden kannst (nicht mehr geschäftsfähig bist). Du kannst beispielsweise eine oder mehrere Personen für alle diese Bereiche einsetzen oder auch verschiedene Personen für einzelne Bereiche.
- Gesundheitsvorsorge mit Aufenthaltsbestimmungsrecht: Entscheidungen zu ärztlichen Maßnahmen, Operationen oder Unterbringung (z.B. Pflegeheim)
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Immobilien, Rechnungen, Verträge
- Behördliches: Vertretung gegenüber Versicherungen oder Ämtern
- Postangelegenheiten
Bestimmte Rechte (z. B. Wahlrecht, Scheidung, Eheschließung) können nicht übertragen werden.
Wann greift eine Betreuungsverfügung und wie lange gilt sie?
Eine Betreuungsverfügung wird gültig, wenn das Betreuungsgericht sie geprüft und die entsprechende(n) Personen als Betreuer*in eingesetzt hat. Das Betreuungsgericht überwacht die Betreuung (es muss ein jährlicher Bericht vorgelegt werden) und die Betreuer*innen sind dadurch rechtlich abgesichert. Die Betreuungsverfügung gilt so lange, bis sie widerrufen wird, bis die zu betreuende Person wieder geschäftsfähig ist oder verstirbt.
Wie erstelle ich eine gültige Betreuungsverfügung?
Mit der Adeju-App kannst du alle diese Schritte unkompliziert durchgehen und dabei grundlegende Fragen des Lebens beantworten und dich mit Personen deines Vertrauens dazu austauschen. Hier kurz der Ablauf:
- Überlege dir, für welche Bereiche deines Lebens du gerne Vorsorge treffen möchtest.
- Frage dich, wen du gerne als Betreuer*in einsetzen möchtest.
- Sprich mit den Personen darüber. Überlege dir dafür, was du wissen wollen würdest, wenn dich jemand in eine solche Verfügung einsetzen möchte.
- Überlegt gemeinsam, welches Dokument für euren Bedarf das richtige ist (es sollte sich für alle möglichst gut anfühlen). Nehmt Familienmitglieder dazu, für die das ebenfalls wichtig zu wissen ist.
- Erstelle das Dokument (z.B. per Chat mit Adeju) und prüfe gleichzeitig, wie du es kostengünstig und rechtssicher verwahren kannst.
- Unterschreibe es, lasse es ggf. (notariell) beglaubigen.
- Erstelle digitale Kopien für die Bevollmächtigten und schreibe Ihnen dazu, wo sie dein originales Dokument finden.
- Bei Bedarf kannst du im Zentralen Vorsorgeregister eintragen, dass du eine Betreuungsverfügung hast und wer im Notfall kontaktiert werden soll. (das kostet etwas)
Referenzen (Stand 03.11.2025):
Rechtliche Grundlagen und Erläuterungen
- Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 1814 – § 1880
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1814.html - Betreuungsorganisationsgesetz Abschnitt 3
https://www.gesetze-im-internet.de/btog/BJNR091700021.html#BJNR091700021BJNG000500000 - Bundesjustizministerium, Änderungen seit der Rechtsreform 2023: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Neues_Vormundschafts_und_Betreuungsrecht.html
Offizielle Vorlagen und Services:
- Zentrales Vorsorgeregister (ZVR), Bundesnotarkammer
https://www.vorsorgeregister.de - Bundesministerium der Justiz, Vorlage für Betreuungsverfügung
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/Betreuungsverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=5